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Faserzement kann zur Entsorgung auf Inertstoffdeponien abgelagert werden (Technische Verordnung des Bundes über Abfälle TVA Anhang 1).Auch Asbestzement kann auf Inertstoffdeponien entsorgt werden (Technische Verordnung des Bundes über Abfälle TVA Anhang 1). Im Übrigen sind die kantonalen Vorschriften zu beachten.Selbstverständlich müssen beim Deponieren wie beim Rückbau die Sicherheitsmassnahmen eingehalten werden. Das heisst: keine mechanische Bearbeitung von Asbestzement, kein Werfen und Brechen.
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